Medienzeitleiste: neue Vertriebs- und Verkaufsfenster
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Filmschaffende und alle Rundfunkveranstalter haben im Kulturministerium eine neue interprofessionelle Vereinbarung zur Medienchronologie in Frankreich unterzeichnet.
Für die neue Version der Medienzeitleiste, der Regel, die die Reihenfolge und Fristen festlegt, in denen verschiedene Verwertungen eines Filmwerks interferieren können, kündigen das Kulturministerium und das CNC (Nationales Zentrum für Kino und bewegte Bilder) eine allgemeine Kürzung an Fristen (eine Frist, die um insgesamt 44 Monate verlängert wurde, in der aktuellen Vereinbarung auf 36 Monate verkürzt wurde) und deutlich vor dem Pay-TV-Fenster (von 8 auf 6 Monate) und kostenpflichtigen Abonnementplattformen (von 36 auf 17 bzw 15 Monate), ohne die historischen Sender (Pay-TV und Free-TV), die nach wie vor die Hauptfinanzierer des französischen Kinos sind, zu destabilisieren.
- Canal+: sechs Monate nach Veröffentlichung, gegenüber acht Monaten zuvor
- Netflix: 15 Monate nach der Veröffentlichung vs. 36 Monate in der Vergangenheit
- Amazon Prime Video und Disney+: 17 Monate nach der Kinopremiere, gegenüber 36 Monaten beim letzten Mal
- TF1, France Télévisions, M6, Arte und andere kostenlose Sender: 22 Monate nach Veröffentlichung im Vergleich zu 30 Monaten in der Vergangenheit.
- Verkauf und Verleih (DVD, Blu-ray, VOD): vier weitere Monate nach Veröffentlichung
SACD missbilligt den Timeline-Deal für neue Medien
Trotz der notwendigen Fortschritte bei der Medienzeitplanung war die Society of Dramatic Authors and Composers wie einige Streaming-Plattformen nicht bereit, die Vereinbarung zu unterzeichnen : „Niemand kann sich vorstellen, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung heute drei Jahre lang in Kraft bleiben können.“ Rasante Veränderungen in der Branche in Bezug auf Angebot, Technologie und Nachfrage werden unweigerlich zu einer raschen Entwicklung des Stellenwerts des Kinos in allen auf dem französischen Markt verfügbaren Angeboten führen. Daher erscheint der Abschluss dieser Vereinbarung für die Dauer von 3 Jahren unverständlich und unzumutbar. Und die endgültige Ergänzung der Revisionsklausel während des Zeitraums ändert grundsätzlich nichts: Sie hat keinen Einfluss auf die Laufzeit des Abkommens, also bis Februar 2025.“
Verschiedene Möglichkeiten der Chronologie der neuen Medien :
Pay-TV-Kino
- Sechs Monate nach Vereinbarung
- Neun Monate ohne Vertrag
- 15 Monate nach Vereinbarung (zweites Fenster)
- 17 Monate ohne Genehmigung (zweites Fenster)
SMAD im Abonnement
- Sechs Monate bei Genehmigung: Vorfinanzierungs- und Vertriebsverpflichtung für europäische und frankophone Filme, redaktionelle Verpflichtung, finanzielle Verpflichtung auf der Grundlage eines garantierten Mindestbetrags (kann in Form eines garantierten Investitionsbetrags in absoluten Zahlen erfolgen) und Investitionsdiversitätsklausel, vorbehaltlich gesetzlicher und Rechte an geistigem Eigentum. Die Vereinbarung definiert auch den Zeitraum der Exklusivität
- 15 Monate, wenn die Plattform die Gesetze und Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums respektiert und eine Vereinbarung getroffen hat, die eine Exklusivität von sieben Monaten nicht überschreiten darf
- 17 Monate ohne Vereinbarung, die 5 Monate Exklusivität nicht überschreiten darf (also bis zum 22. Monat)
Kostenlose und kostenpflichtige TV-Kanäle, außer Kino
- 22 Monate bei Vertragsabschluss und wenn der Sender mindestens 3,2 % seines Umsatzes in die Filmproduktion investiert, einschließlich des Antennenanteils und der Kosten für den Erwerb von Sende- und Betriebsrechten. Wenn der Film nicht über einen zweiten Bezahlsender oder SMAD erworben wurde, verkürzt sich diese Frist auf 19 Monate. Der Zeitraum der Exklusivität darf 14 Monate nicht überschreiten, mit der Möglichkeit, diesen Zeitraum nach Vereinbarung ausschließlich zu verlängern oder nicht.
- 30 Monate ohne Genehmigung
Kostenlose SMADs
- 36 Monate wie vereinbart
Dokumentar- und Spielfilme (bis 1,5 Millionen Euro)
- 12 Monate nach Vereinbarung und wenn sie nicht von einem Fernsehsender oder SMAD im Abonnement erworben wurden
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